Archiv für 29. Dezember 2004

Als Frau darf er nicht

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29.12.2004

Niederamt Tabloid

Kantonsratswahlen Transsexuelle Sandra
Infanger reicht dagegen Beschwerde ein.

Sandra Lia Infanger darf nicht als Frau auf der Juso-Liste für die Kantonsratswahlen vom Februar 2005 kandidieren. Die Transsexuelle aus Zuchwil hat gegen diese Verfügung des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt Beschwerde eingereicht.Sandra Lia Infanger wurde am 13. April 1980 geboren – als Adrian Thomas Infanger. Den Frauennamen hat sie vor zweieinhalb Jahren angenommen, genau am 13. April 2002. Im Frühsommer 2005 – der genaue Termin steht noch nicht fest – wird sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Bis dahin gilt sie aber noch als Mann, wie das Oberamt Bucheggberg-Wasseramt am 23. Dezember in einer Verfügung festgehalten hat: Sandra Lia Infanger darf nicht mit ihrem Frauennamen auf der Juso-Liste für die Kantonsratswahlen vom 27. Februar kandidieren. Die Begründung: Die Transsexuelle ist im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil immer noch mit ihrem alten, männlichen Namen eingetragen – und der Name auf der Wahlliste muss mit demjenigen im Register übereinstimmen. Ein Entscheid, den Sandra Lia Infanger nicht akzeptiert: Sie hat gestern beim Verwaltungsgericht gegen den Oberamt-Entscheid Beschwerde eingereicht.

präzedenzfall im kanton zürich

Die 24-Jährige stützt sich dabei hauptsächlich auf ein Präzedenz-Urteil aus dem Kanton Zürich: «Dort hat der Regierungsrat im Fall einer Nationalratskandidatin beschlossen, dass sie mit ihrem Frauennamen antreten kann», sagte Sandra Lia Infanger auf Anfrage. Die Transsexuelle wollte sich kurz danach einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. «Die Zürcher Regierung hat deshalb entschieden, dass es eine unverhältnismässige Einschränkung des passiven Wahlrechts wäre, wenn die Kandidatin unter dem alten, längst nicht mehr verwendeten Namen antreten müsste», so Infanger weiter. Und: «Bei meiner Kandidatur ist der Sachverhalt der gleiche.» Sie ist deshalb fest davon überzeugt, dass das Solothurner Verwaltungsgericht das Urteil des Oberamtes umstossen wird.

«Unfreiwilliges Outing»

«Im Kanton Solothurn kennt mich kaum jemand unter meinem alten Namen. Es wäre also eher eine Art Betrug an den Wählerinnen und Wählern, wenn ich als Mann antreten würde», versucht Sandra Lia Infanger die Argumentation des Oberamtes umzukehren. Für sie verstösst das Vorgehen der Behörden aber auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: «Die Behörde zwingt mich zu einem unfreiwilligen Outing, dadurch wird der Persönlichkeitsschutz verletzt.» Die Öffentlichkeit würde erst durch die erzwungene Namensänderung erfahren, dass sie vorher ein Mann gewesen sei. «Das ist etwas anderes, als wenn ich mich persönlich oute», so Infanger.politisch bisher überall glücklos

Den gleichen Vorwurf macht sie auch den Jusos des Kantons Solothurn. «Sandra Infanger wurde als Mann geboren und lebt zurzeit als Transsexuelle», haben die Jungsozialisten in einer Medienmitteilung vom Sonntag ohne Rücksprache mit der Betroffenen geschrieben. «Dadurch hat die Partei mein schützenswertes Privatleben missachtet. Das kann ich nicht tolerieren», sagt Sandra Lia Infanger. Welche Konsequenzen sie daraus ziehen will, konnte sie aber gestern noch nicht sagen. Das neue Geschlecht hat Sandra Lia Infanger in ihrer noch kurzen politischen Karriere wenig Glück gebracht. In ihrer früheren Wohngemeinde Selzach ist sie im letzten Sommer aus Protest aus dem Vorstand der Orts-SP ausgetreten. Auch dort durfte sie als Transsexuelle nicht mit ihrem Frauennamen für den Gemeinderat kandidieren.

Transsexuelle darf als Frau nicht in die Politik

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Obwohl in ihrem Pass noch der Vorname Adrian steht, fühlt sich Sandra Infanger ganz als Frau: «Seit meiner Hormontherapie habe ich sogar echte Brüste.» Doch auf der Juso-Liste für die Solothurner Kantonsratswahlen darf sie nicht mit ihrem Frauennamen kandidieren.«Weil Infanger als Mann im Stimmregister eingetragen ist, mussten wir eine Verfügung erlassen», erklärt Manfred Kaufmann vom Oberamt Bucheggberg. Unter Tränen hat die 24-jährige Studentin und Hausfrau von diesem Entscheid erfahren; ausgerechnet an Heiligabend.

«Ich kann nicht als jemand kandidieren, der ich nicht bin», sagt Infanger, «die Behörden zwingen mich deshalb zu einem Outing.» Jetzt hat sie beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Falls nötig will sie bis über den Wahltermin hinaus vor Bundesgericht kämpfen. So oder so gilt Infanger bald offiziell als Frau: Im Sommer will sie sich einer Geschlechtsoperation unterziehen.

11.12.2004

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Der grösste Fahrplanwechsel steht vor der Tür. Die letze Möglichkeit, nach altem zu fahren, bestet heute.