Archiv für 23. Januar 2005

Wann ist ein Mann eine Frau

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© NZZ am Sonntag; 23.01.2005; Nummer 4; Seite 17

Hintergrund

Sandra Infanger, als Mann geboren, will Politikerin werden.

Sie trägt langes dunkles Haar, und eine rote Seidenbluse fällt über die zierlichen Brüste. Während des Gesprächs verschränkt sie ihre Beine mit anmutigem Schwung übereinander. Mit den schlanken Händen unterstreicht sie ihre Argumente oder lässt sie, wenn sie ihrem Gegenüber zuhört, gefaltet auf dem Schoss ruhen. Selbst wenn sich die bald 25-jährige Hausfrau und Philosophiestudentin in Rage spricht, wirken ihre Bewegungen natürlich und feminin – niemals affektiert oder gar inszeniert. Einzig die tiefe Stimme und der unter der Schminke schimmernde Bartschatten räumen letzte Zweifel aus dem Weg.

Vor dem Gesetz ist der Sachverhalt eindeutiger: Sandra Lia Infanger ist ein Mann. Adrian Thomas Infanger, geboren am 13. April 1980, Sohn des Josias und der Dorothea Infanger- Aschwanden, wohnhaft in Zuchwil bei Solothurn, Bürger von Saas (GR), steht in den Büchern des Kantons geschrieben. Und solange dies nicht ändert, entschied Anfang Jahr das Oberamt Bucheggberg-Wasseramt, muss Sandra Infanger von der Liste der Jungsozialisten für die Kantonsratswahlen Solothurns gestrichen werden. Das solothurnische Verwaltungsgericht stützte, auf eine Beschwerde der Betroffenen hin, das Oberamt: Bevor sich Frau Infanger als Politikerin wählen lassen darf, muss sie zuerst zu einer Frau werden, argumentierten die Richter laut der «Basler Zeitung».

Das wird voraussichtlich im Sommer der Fall sein. Dann wird Sandra Infanger im Zürcher Universitätsspital auch physisch zu dem hergerichtet, was sie psychisch schon lange ist. Der kleine, ungeliebte Unterschied zwischen den Beinen, für die Behörden das entscheidende Kriterium in Sachen Personenstand, kommt endlich weg und wird ersetzt durch eine Neovagina. Der Satz der Feministin Simone de Beauvoir – «Man wird nicht zur Frau geboren, sondern zur Frau gemacht» – glänzt ein halbes Jahrhundert später durch neue Bedeutung.

Schon als Kind wünschte sich Adrian Infanger eine Barbie-Puppe, die er von den Eltern allerdings nie bekam. Seit er denken kann, ist er eine Sie, und abends betete der Knabe zum lieben Gott, anderntags doch bitte als Mädchen erwachen zu dürfen. Wirklich geholfen haben erst Tabletten: 4 Milligramm Estrofen und 10 Milligramm Androcur, beides Hormone, die weibliche Attribute wachsen und männliche verkümmern lassen, schluckt Sandra Infanger seit anderthalb Jahren täglich. Da erging es dem berühmten griechischen Seher Teiresias einfacher: Ein Schlangenbiss machte ihn zur Frau und sieben Jahre später erneut zum Mann. Zeus und Hera konsultierten ihn deshalb als Schiedsrichter in der Streitfrage, ob der Mann oder die Frau in der Liebe grösseren Genuss fände, was Teiresias eindeutig zu beantworten wusste: Der weibliche Liebesgenuss ist neunmal so stark wie der männliche.

Solche Überlegungen spielten für Sandra Infanger nie eine Rolle. Transsexuelle leiden meistens ohnehin unter verminderter sexueller Empfindungsfähigkeit. Vielmehr sehnt sie sich die «körperliche Befreiung» herbei – und träumt von einer politischen Karriere. Von den «sturen und engstirnigen Behörden» ist sie enttäuscht und fast noch mehr von den Jungsozialisten, die sich dem Oberamt beugten und ihren Namen von der Liste strichen: «Welche Partei, wenn nicht die Linken, sollen denn einer Transsexuellen zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz verhelfen?»

Für eine, die sich sozusagen naturgemäss zwischen den Polen bewegt, ist es nicht weiter erstaunlich, dass sie sich auch zu Sachfragen weder links noch rechts ansiedeln lässt. Als Politikerin würde sie den öffentlichen Verkehr verbessern und die Verwaltungskosten senken, den Detailhandel liberalisieren und einen Maximallohn einführen. Die Geberhaltung des Staates stört sie massiv: «Es ist nicht sozial, Arme und Kranke zu beschenken. Sozial wäre, diese mit allen Mitteln gesellschaftlich zu integrieren.»

Sandra Infanger weiss, wovon sie spricht. Nicht mehr Mann und noch nicht ganz Frau, findet sie keine Stelle. In einer Gesellschaft, die auf den Säulen der Zweigeschlechtlichkeit aufgebaut wurde, sind transsexuelle Personen kranke Menschen und exotische Tiere, die man aus sicherer Distanz bestaunt. Zwar gibt es noch heute Urvölker, die Mannweiber und Weibmänner als Vermittler und Berater einsetzen, da sie als doppelt inspiriert gelten. Von solcherlei Wertschätzung sind die rund 500 Transsexuellen in der Schweiz weit entfernt: Ihre rechtliche Lage ist diffus, und Sandra Infanger geht demnächst vors Bundesgericht, um von den Richtern die Absolution zu erhalten. Schliesslich sei, wer seit bald 25 Jahren so denkt, fühlt und handelt, tatsächlich eine Frau.

Als Frau darf sie vorerst nicht

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Sie lebt seit bald drei Jahren als Frau. Für die Behörden gilt sie aber noch immer als Mann. Deshalb darf Sandra Lia Infanger nicht unter ihrem heutigen Namen für den Solothurner Kantonsrat kandidieren. Sie gelangt ans Bundesgericht.
c von ruedi studer, solothurn

«Infanger Sandra, 1980, Hausfrau, Zuchwil», lautete der Eintrag auf der Juso-Liste der Amtei Bucheggberg-Wasseramt für die Solothurner Kantonsratswahlen. Für die Jungsozialis-ten wollte sich die transsexuelle junge Frau zur Wahl stellen. Daraus wird nun wohl aber nichts, denn am 23. Dezember 2004 verfügte das zuständige Oberamt die Streichung des Namens von der Liste. Der Grund: Sandra Lia Infanger ist im Einwohneregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil noch unter ihrem alten, männlichen Namen Adrian Thomas Infanger eingetragen. Der Name auf der Wahlliste müsse aber mit demjenigen im Register übereinstimmen. Sandra Infanger wehrte sich gegen die Verfügung vor dem solothurnischen Verwaltungsgericht. Dieses stützt nun aber die Verwaltung. Als «absolut verwerflich» kommentiert Sandra Infanger auf Anfrage das Urteil von Anfang Januar. Ihre Wut und Enttäuschung sind geradezu fassbar. «Seit dem 13. April 2002 lebe ich als Frau», sagt sie. Zwar wussten Familie und Freunde bereits vorher von ihrer Transsexualität, «seit meinem 22. Geburtstag höre ich aber nur noch auf den Namen Sandra und trage Frauenkleidung». Der Bruch mit ihrer Vergangenheit war damals wie eine Befreiung für sie.

Es braucht die «Umwandlung»

Unverständlich ist für Sandra Infanger das Urteil auch deshalb, weil bei den Nationalsratswahlen 2003 einer transsexuellen Juso-Kandidatin im Kanton Zürich die Kandidatur bewilligt wurde. Mit einem kleinen Unterschied allerdings: Die Kandidatin wurde noch vor dem offiziellen Wahltermin einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. «Die definitive unwiderrufliche Umwandlung ist zeitlich noch nicht absehbar», schreibt hingegen das Verwaltungsgericht im Fall Infanger. Die Solothurnerin findet diese Argumentation kleinkariert. Voraussichtlich im Sommer werde sie operiert, erklärt sie. Der genaue Zeitpunkt ist für sie aber unwichtig: «Ich bin jetzt schon eine Frau.»Juso kämpft nicht mit Enttäuscht ist Sandra Infanger auch von ihrer Partei. Die Juso hatte sie zwar für die Kantonsratswahlen nominiert. Nach der Oberamt-Verfügung gab sich diese aber kleinlaut: Man werde gegen den Entscheid keine weiteren juristischen Schritte einleiten, liess die Jungpartei in einer Medienmitteilung verlauten. Kein Wort der Unterstützung oder Solidarität für Sandra Infanger der sonst kämpferischen Jungsozialisten war zu vernehmen. Dieses Vorgehen sei bereits im Vorfeld so beschlossen worden, wehrt sich Juso-Sprecher Matthias Reinhard auf Anfrage. Bereits die Nomination sei «mutig» gewesen. «Sandra Infanger ist in unserer Partei weiterhin willkommen.»Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich Sandra Infanger von ihrer Partei im Stich gelassen fühlt. Bereits im Sommer 2004 kam es in der SP Selzach zum Eklat. Damals ging es um eine Kandidatur für die Gemeinderatswahlen. Man wolle keine Kandidaten, die auf dem Wahlzettel einen anderen Namen angeben würden als auf dem Zivilstandsamt, hatte die Ortsparteipräsidentin den Entscheid gegen Infanger begründet. Diese wiederum warf den SP-Verantwortlichen Engstirnigkeit vor und trat aus der Ortspartei aus. Die gleichen Konsequenzen wird sie nun bei der Solothurner Juso ziehen, in deren Vorstand sie bisher mitgearbeitet hat.

Appell an Protestwähler
Sandra Infanger hofft nun auf das Bundesgericht. Sollte auch dieses gegen die Solothurnerin entscheiden, will sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Politisch will sie weiterhin aktiv bleiben. «Interessierte Parteien können mich anfragen», schmunzelt sie. Ansonsten werde sie parteilos weitermachen. Bezüglich der Kantonsratswahlen vom 27. Februar gibt sie jedenfalls noch nicht klein bei: «Jeder kann meinen Namen auf eine Liste schreiben. Auch Protestwähler.»

Als Frau darf sie nicht

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© Basler Zeitung; 06.01.2005; Seite 6

schweiz

Die Transsexuelle

Sandra Lia Infanger wehrt sich dagegen, dass ihr Name von der Wahlliste gestrichen wurde

RUEDI STUDER, Solothurn

Sie lebt seit bald drei Jahren als Frau. Für die Behörden gilt sie aber noch immer als Mann. Deshalb darf Sandra Lia Infanger nicht unter ihrem heutigen Namen für den Solothurner Kantonsrat kandidieren. Die Transsexuelle zieht den Fall nun vor Bundesgericht.
«Infanger Sandra, 1980, Hausfrau, Zuchwil», lautete der Eintrag auf der Juso-Liste der Amtei Bucheggberg-Wasseramt für die Solothurner Kantonsratswahlen. Für die Jungsozialisten wollte sich die transsexuelle junge Frau zur Wahl stellen. Daraus wird nun wohl aber nichts, denn am 23. Dezember verfügte das zuständige Oberamt die Streichung des Namens von der Liste. Der Grund: Sandra Lia Infanger ist im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil noch unter ihrem alten, männlichen Namen Adrian Thomas Infanger eingetragen. Der Name auf der Wahlliste müsse aber mit demjenigen im Register übereinstimmen.
«Unfassbar». Sandra Infanger wehrte sich gegen die Verfügung vor dem solothurnischen Verwaltungsgericht. Dieses stützt nun aber die Verwaltung. Als «absolut verwerflich» kommentiert Sandra Infanger das Urteil von Anfang Januar. Ihre Wut und Enttäuschung sind geradezu fassbar. «Seit dem 13. April 2002 lebe ich als Frau», nennt sie ihr offizielles Coming-out. Zwar wussten Familie und Freunde bereits vorher von ihrer Transsexualität, «seit meinem 22. Geburtstag höre ich aber nur noch auf den Namen Sandra und trage Frauenkleidung». Der Bruch mit ihrer Vergangenheit war damals wie eine Befreiung für sie. Noch nicht operiert. Unverständlich ist für Sandra Infanger das Urteil auch deshalb, weil bei den Nationalsratswahlen 2003 einer transsexuellen Juso-Kandidatin im Kanton Zürich die Kandidatur bewilligt wurde. Mit einem kleinen Unterschied allerdings: Die Kandidatin wurde noch vor dem offiziellen Wahltermin einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. «Die definitive unwiderrufliche Umwandlung ist zeitlich noch nicht absehbar», schreibt hingegen das Verwaltungsgericht im Fall Infanger.Die Solothurnerin findet diese Argumentation kleinkariert. Voraussichtlich im Sommer werde sie operiert, erklärt sie. Der genaue Zeitpunkt ist für sie aber unwichtig: «Ich bin jetzt schon eine Frau.» Enttäuscht ist Sandra Infanger auch von ihrer Partei. Die Juso hatte sie zwar für die Kantonsratswahlen nominiert. Nach der Oberamt-Verfügung gab sich diese aber kleinlaut: Man werde gegen den Entscheid keine weiteren juristischen Schritte einleiten, liess die Jungpartei in einer Medienmitteilung verlauten. Kein Wort der Unterstützung oder Solidarität für Sandra Infanger war von den sonst kämpferischen Jungsozialisten zu vernehmen. Dieses Vorgehen sei bereits im Vorfeld so beschlossen worden, wehrt sich Juso-Sprecher Matthias Reinhard auf Anfrage. Bereits die Nomination sei «mutig» gewesen. «Sandra Infanger ist in unserer Partei weiterhin willkommen.»
Kleinlaute Partei. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich Sandra Infanger von ihrer Partei im Stich gelassen fühlt. Bereits im Sommer 2004 kam es in der SP Selzach zum Eklat. Damals ging es um eine Kandidatur für die Gemeinderatswahlen. Man wolle keine Kandidaten, die auf dem Wahlzettel einen anderen Namen angäben als auf dem Zivilstandsamt, begründete die Ortsparteipräsidentin den Entscheid gegen Infanger. Diese wiederum warf den SP-Verantwortlichen Engstirnigkeit vor und trat aus der Ortspartei aus. Die gleichen Konsequenzen wird sie nun bei der Solothurner Juso ziehen, in deren Vorstand sie bisher mitgearbeitet hat. Ihr Austritt erfolgt per 1. März 2005.

Hoffen auf Bundesgericht.
Sandra Infanger hofft nun auf das Bundesgericht. Sollte auch diese gegen die Solothurnerin entscheiden, will sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Politisch will sie weiterhin aktiv bleiben. «Interessierte Parteien können mich anfragen», schmunzelt sie. Ansonsten werde sie parteilos weitermachen. Bezüglich der Kantonsratswahlen vom 27.Februar gibt sie jedenfalls noch nicht klein bei: «Jeder kann meinen Namen auf eine Liste schreiben. Auch Protestwähler.»

Infanger geht vors Bundesgericht

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Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat nicht akzeptiert, dass eine Person, die sich als Frau fühlt, auch als solche zu den Kantonsratswahlen antritt. Die verhinderte Kandidatin nimmt das nicht hin und gelangt ans Bundesgericht. Sandra Infanger, wie sich die Kandidatin heute nennt, hoffe, dass das oberste Gericht, dieses gegenüber transsexuellen Menschen diskriminierende Urteil aufheben werde, sagte die Kandidatin am Freitag auf Anfrage. Sie wollte für die SP/Juso Bucheggberg-Wasseramt antreten. Sie könne sich vorstellen, dass das Urteil für den Kanton Konsequenzen – bis zu einer Wahlwiederholung – haben werde. Sie kämpfe für alle Transsexuellen, die unter dem angenommenen Namen öffentlich aktiv sein möchten.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die «körperliche Angleichung» an das von der Kandidierenden empfundene Geschlecht sei noch nicht vollzogen. Deshalb gehe das Prinzip der Registerwahrheit privaten Interessen vor.

Im Stimmregister ist die Person als Mann unter dem Namen Adrian Infanger eingetragen. Geändert kann dies erst werden, wenn die Geschlechtsumwandlung

abgeschlossen ist.

Sinnloser Tag-Beitrag

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Sehr uninteressanter Beitrag.. ist gar nicht Spannend. Musst du gar nicht Lesen! Also.. Warum denn also doch?