Archiv für 30. Mai 2005

Bundesgericht Mann durfte bei den Kantonsratswahlen nicht als

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Das Bundesgericht hat die Beschwerde der transsexuellen Sandra Lia Infanger abgewiesen. Sie hatte zu den Solothurner Kantonsratswahlen vom 27. Februar unter ihrem weiblichen Vornamen antreten wollen, obwohl sie in den Registern noch als Mann geführt wird.

Transsexuelle haben mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. Oft auch unnötigen. Dies zeigt der Fall von Sandra Lia Infanger. Sie wollte für die letzten Solothurner Kantonsratswahlen von Ende Februar kandidieren. Weil aber die Geschlechtsumwandlung noch nicht vollzogen und sie deshalb gemäss Einwohnerregister immer noch ein Mann war, akzeptierten die Solothurner Behörden die Kandidatur nicht. Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen jetzt gestützt – allerdings vor allem aus formellen Gründen, weil die Vertreter der Wahlliste – die Juso – es nicht angefochten hatten.

Grundsatzfrage bleibt unbeantwortet

Sandra Lia Infanger wurde am 13. April 1980 geboren – als Adrian Thomas Infanger. Die politisch interessierte Frau kandidierte auf der Juso-Liste für den Wahlkreis Bucheggberg-Wasseramt für die Kantonsratswahlen – mit ihrem Frauennamen. Doch der Vorsteher des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt verweigerte die Aufnahme in die Wahlliste. Die Begründung: Die Transsexuelle war im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil immer noch mit ihrem alten, männlichen Namen eingetragen – und der Name auf der Wahlliste muss mit demjenigen im Register übereinstimmen. Die Geschlechtsumwandlung ist aber erst in diesen Tagen geplant. Das Oberamt forderte die Unterzeichner/ -innen des Wahlvorschlags deshalb auf, die Liste zu korrigieren und die Transsexuelle unter ihrem Registernamen als Adrian Infanger zu kandidieren. Weil keine Korrektur erfolgte, wurde Sandra Lia Infanger wie angedroht von der Liste gestrichen.

Während die Juso und deren Listenunterzeichnende den Entscheid des Oberamts akzeptierten, versuchte sich Sandra Lia Infanger auf eigene Faust zur Wehr zu setzen. Doch das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn lehnte ihre Beschwerde ab. Die Transsexuelle gab nicht auf und ging vors Bundesgericht. Dieses hat nun das Vorgehen des Vorstehers des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt und des Verwaltungsgerichts geschützt. Man könne sich zwar fragen, so das Bundesgericht in seinem Entscheid, ob es der verfassungsmässige Schutz der freien Willensbildung nicht geboten hätte, die im öffentlichen Leben als Frau auftretende und bei ihren potenziellen Wählern als Frau bekannte Kandidatin unter ihrem weiblichen Vornamen kandidieren zu lassen. Es sei nicht ersichtlich, was eine Kandidatur nur unter ihrem gesetzlich registrierten männlichen Vornamen zwingend geboten hätte.

Keine Diskriminierung

Aus prozesstechnischen, formellen Gründen konnten die Lausanner Richter den Entscheid der ersten zwei Instanzen aber nicht aufheben. Sie durften insbesondere nicht überprüfen, ob die Solothurner Behörden die Transsexuelle als Sandra Infanger hätten kandidieren lassen müssen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Vertreter des Wahlvorschlags der Juso Bucheggberg-Wasseramt (die Listenunterzeichner/ -innen) den Entscheid des Vorstehers des Oberamtes, Infanger nicht als Frau zur Wahl zuzulassen, gar nicht angefochten hatten. Damit hatten sie die Streichung von der Wahlliste akzeptiert. Von einer Verletzung der politischen Rechte oder gar einer Diskriminierung, wie dies Sandra Infanger behauptet hatte, kann deshalb nach Meinung des Bundesgerichts nicht die Rede sein. (upi/szr/otr)

Transsexuelle verliert vor Bundesgericht

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Lausanne. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der transsexuellen Sandra Infanger abgewiesen. Sie hatte zu den Solothurner Kantonsratswahlen vom letzten Februar unter ihrem weiblichen Vornamen antreten wollen (vgl. baz vom 6. Januar), obwohl sie in den Registern noch als Mann geführt wird. Infanger war von den Sozialdemokraten portiert worden. SDA

TF respinge ricorso candidato transessuale a

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LOSANNA – Il Tribunale federale ha respinto il ricorso di Sandra Infanger, il transessuale solettese che voleva candidarsi alle elezioni per il Gran Consiglio del 27 febbraio con un nome femminile, benché nel registro elettorale fosse ancora iscritto come cittadino di sesso maschile. Il ricorrente motivava la richiesta con il fatto che poco dopo si sarebbe sottoposto ad un intervento chirurgico per cambiare sesso.

Nella sentenza pubblicata oggi, la Suprema corte osserva che non spettava al candidato contestare la menzione del suo nome maschile sulla lista. Questo compito sarebbe invece spettato ai suoi proponenti, che avevano firmato la lista. I giudici di Mon Repos si sono chiesti se non fosse stato pertinente lasciar candidare il transessuale con il nome di donna, considerato che è con tale identità che appare sulla scena pubblica e che è conosciuta dall’elettorato. Tuttavia hanno concluso che il Tribunale federale non è abilitato ad esaminare questo aspetto della problematica. Dal profilo giuridico fanno stato i registri.

Esaminando la lista dei candidati dei Giovani socialisti, il responsabile della circoscrizione elettorale si era accorto che Sandra Infanger, che aveva avviato la procedura per cambiare sesso, figurava ancora nei registri ufficiali con il nome maschile, Adrian Infanger. Aveva quindi chiesto che la lista fosse corretta in tal senso entro quattro giorni. Dato che i Giovani socialisti non avevano provveduto alla modifica entro la scadenza, l’addetto aveva stralciato la candidata dalla lista. Il transessuale aveva allora presentato ricorso al Tribunale amministrativo solettese che gli aveva però dato torto, rilevando in particolare che l’operazione chirugica per il cambiamento di sesso sarebbe stata effettuata dopo le elezioni e che fino a quel momento avrebbe dunque fatto fede il registro elettorale.

ATS
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SVIZZERA: TRANSESSUALE VOLEVA

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SVIZZERA: TRANSESSUALE VOLEVA CANDIDARSI A ELEZIONI, CASSAZIONE DICE NO
Il Tribunale federale, la Suprema Corte svizzera, ha respinto il ricorso di Sandra Infanger, un transessuale che voleva candidarsi alle elezioni …

Losanna, 28 mag. – (Adnkronos/ats) – Il Tribunale federale, la Suprema Corte svizzera, ha respinto il ricorso di Sandra Infanger, un transessuale che voleva candidarsi alle elezioni per il Gran Consiglio del cantone di Soletta del 27 febbraio con un nome femminile, benche’ nel registro elettorale fosse iscritto come cittadino di sesso maschile. Il ricorrente motivava la richiesta con il fatto che poco dopo avrebbe subito un’operazione per il cambiamento di sesso.

Transsexuelle frisch verliebt in eine Frau

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Transsexuelle frisch verliebt in eine Frau – 2 Tage vor OP

«Ich fühle mich euphorisch, habe aber auch Angst», sagt die 25-jährige Transsexuelle Sandra Lia Infanger. Für die Jungpolitikerin aus Solothurn geht heute ihr sehnlichster Wunsch in Erfüllung: Sie reist nach Zürich, um sich im Unispital vom Mann zur Frau operieren zu lassen. «Für mich beginnt in jeder Hinsicht ein neues Leben», freut sich Infanger.

Denn: Nach langwieriger Suche hat sie nicht bloss einen neuen Job und eine neue Wohnung gefunden, sondern am vergangenen Wochenende gleich noch die Frau ihrer Träume kennen gelernt. «Ich bin bis über beide Ohren verliebt», schwärmt die engagierte Politikerin. Dass ihr Herz nun ausgerechnet für eine Frau schlägt, sei eher zufällig. «Für mich war schon immer der Mensch entscheidend, nicht sein Geschlecht», sagt Sandra Lia Infanger.

Sie hofft nun, dass die komplizierte Operation gut verläuft und ihre neue Liebe sie bald in der Klinik besuchen wird. Drei Wochen wird Infanger nach der Geschlechtsumwandlung im Spital verbringen müssen, danach will sie sich wieder voller Elan für die Jungen Grünen in Solothurn einsetzen.