Die Bloggerin.com (HD) > Das Magazin!

Tari Eledhwen & Team -> Ready 4 Web 3.0!

Gravatar

Als Frau darf sie vorerst nicht


Sie lebt seit bald drei Jahren als Frau. Für die Behörden gilt sie aber noch immer als Mann. Deshalb darf Sandra Lia Infanger nicht unter ihrem heutigen Namen für den Solothurner Kantonsrat kandidieren. Sie gelangt ans Bundesgericht.
c von ruedi studer, solothurn

«Infanger Sandra, 1980, Hausfrau, Zuchwil», lautete der Eintrag auf der Juso-Liste der Amtei Bucheggberg-Wasseramt für die Solothurner Kantonsratswahlen. Für die Jungsozialis-ten wollte sich die transsexuelle junge Frau zur Wahl stellen. Daraus wird nun wohl aber nichts, denn am 23. Dezember 2004 verfügte das zuständige Oberamt die Streichung des Namens von der Liste. Der Grund: Sandra Lia Infanger ist im Einwohneregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil noch unter ihrem alten, männlichen Namen Adrian Thomas Infanger eingetragen. Der Name auf der Wahlliste müsse aber mit demjenigen im Register übereinstimmen. Sandra Infanger wehrte sich gegen die Verfügung vor dem solothurnischen Verwaltungsgericht. Dieses stützt nun aber die Verwaltung. Als «absolut verwerflich» kommentiert Sandra Infanger auf Anfrage das Urteil von Anfang Januar. Ihre Wut und Enttäuschung sind geradezu fassbar. «Seit dem 13. April 2002 lebe ich als Frau», sagt sie. Zwar wussten Familie und Freunde bereits vorher von ihrer Transsexualität, «seit meinem 22. Geburtstag höre ich aber nur noch auf den Namen Sandra und trage Frauenkleidung». Der Bruch mit ihrer Vergangenheit war damals wie eine Befreiung für sie.

Es braucht die «Umwandlung»

Unverständlich ist für Sandra Infanger das Urteil auch deshalb, weil bei den Nationalsratswahlen 2003 einer transsexuellen Juso-Kandidatin im Kanton Zürich die Kandidatur bewilligt wurde. Mit einem kleinen Unterschied allerdings: Die Kandidatin wurde noch vor dem offiziellen Wahltermin einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. «Die definitive unwiderrufliche Umwandlung ist zeitlich noch nicht absehbar», schreibt hingegen das Verwaltungsgericht im Fall Infanger. Die Solothurnerin findet diese Argumentation kleinkariert. Voraussichtlich im Sommer werde sie operiert, erklärt sie. Der genaue Zeitpunkt ist für sie aber unwichtig: «Ich bin jetzt schon eine Frau.»Juso kämpft nicht mit Enttäuscht ist Sandra Infanger auch von ihrer Partei. Die Juso hatte sie zwar für die Kantonsratswahlen nominiert. Nach der Oberamt-Verfügung gab sich diese aber kleinlaut: Man werde gegen den Entscheid keine weiteren juristischen Schritte einleiten, liess die Jungpartei in einer Medienmitteilung verlauten. Kein Wort der Unterstützung oder Solidarität für Sandra Infanger der sonst kämpferischen Jungsozialisten war zu vernehmen. Dieses Vorgehen sei bereits im Vorfeld so beschlossen worden, wehrt sich Juso-Sprecher Matthias Reinhard auf Anfrage. Bereits die Nomination sei «mutig» gewesen. «Sandra Infanger ist in unserer Partei weiterhin willkommen.»Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich Sandra Infanger von ihrer Partei im Stich gelassen fühlt. Bereits im Sommer 2004 kam es in der SP Selzach zum Eklat. Damals ging es um eine Kandidatur für die Gemeinderatswahlen. Man wolle keine Kandidaten, die auf dem Wahlzettel einen anderen Namen angeben würden als auf dem Zivilstandsamt, hatte die Ortsparteipräsidentin den Entscheid gegen Infanger begründet. Diese wiederum warf den SP-Verantwortlichen Engstirnigkeit vor und trat aus der Ortspartei aus. Die gleichen Konsequenzen wird sie nun bei der Solothurner Juso ziehen, in deren Vorstand sie bisher mitgearbeitet hat.

Appell an Protestwähler
Sandra Infanger hofft nun auf das Bundesgericht. Sollte auch dieses gegen die Solothurnerin entscheiden, will sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Politisch will sie weiterhin aktiv bleiben. «Interessierte Parteien können mich anfragen», schmunzelt sie. Ansonsten werde sie parteilos weitermachen. Bezüglich der Kantonsratswahlen vom 27. Februar gibt sie jedenfalls noch nicht klein bei: «Jeder kann meinen Namen auf eine Liste schreiben. Auch Protestwähler.»

Hinterlass ein Kommentar


Du kannst die Smilies durch Anklicken auswählen:
                                                      

Du kannst diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Bedenke folgende Hinweise:
Die Emailadresse muss gültig sein.
Deine Email wird nicht zu Spamzwecken missbraucht! Du erhälst eine Errinnerung, wenn jemand auf den Kommentar geantwortet hat. Wenn du bereits ein Kommentar hinterlassen hast, mit der gleichen Emailadresse, wird der neue sofort veröffentlicht. An sonsten muss er von mir veröffentlicht werden, was in der Regel innerhalb von 24 Stunden geschieht. Wenn du keine gültige Emailadresse verwendest, landet dein Kommentar im Spam, und wird nur dann wiederhergestellt, wenn ich ihn zufällig sehe. Keine Werbelinks innerhalb der Kommentare, Ausnahmsweise ist ein Link gestattet, um zb. auf ein externen Text zu verweisen.



  • Suchen