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Bundesgericht Mann durfte bei den Kantonsratswahlen nicht als


Das Bundesgericht hat die Beschwerde der transsexuellen Sandra Lia Infanger abgewiesen. Sie hatte zu den Solothurner Kantonsratswahlen vom 27. Februar unter ihrem weiblichen Vornamen antreten wollen, obwohl sie in den Registern noch als Mann geführt wird.

Transsexuelle haben mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. Oft auch unnötigen. Dies zeigt der Fall von Sandra Lia Infanger. Sie wollte für die letzten Solothurner Kantonsratswahlen von Ende Februar kandidieren. Weil aber die Geschlechtsumwandlung noch nicht vollzogen und sie deshalb gemäss Einwohnerregister immer noch ein Mann war, akzeptierten die Solothurner Behörden die Kandidatur nicht. Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen jetzt gestützt – allerdings vor allem aus formellen Gründen, weil die Vertreter der Wahlliste – die Juso – es nicht angefochten hatten.

Grundsatzfrage bleibt unbeantwortet

Sandra Lia Infanger wurde am 13. April 1980 geboren – als Adrian Thomas Infanger. Die politisch interessierte Frau kandidierte auf der Juso-Liste für den Wahlkreis Bucheggberg-Wasseramt für die Kantonsratswahlen – mit ihrem Frauennamen. Doch der Vorsteher des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt verweigerte die Aufnahme in die Wahlliste. Die Begründung: Die Transsexuelle war im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil immer noch mit ihrem alten, männlichen Namen eingetragen – und der Name auf der Wahlliste muss mit demjenigen im Register übereinstimmen. Die Geschlechtsumwandlung ist aber erst in diesen Tagen geplant. Das Oberamt forderte die Unterzeichner/ -innen des Wahlvorschlags deshalb auf, die Liste zu korrigieren und die Transsexuelle unter ihrem Registernamen als Adrian Infanger zu kandidieren. Weil keine Korrektur erfolgte, wurde Sandra Lia Infanger wie angedroht von der Liste gestrichen.

Während die Juso und deren Listenunterzeichnende den Entscheid des Oberamts akzeptierten, versuchte sich Sandra Lia Infanger auf eigene Faust zur Wehr zu setzen. Doch das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn lehnte ihre Beschwerde ab. Die Transsexuelle gab nicht auf und ging vors Bundesgericht. Dieses hat nun das Vorgehen des Vorstehers des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt und des Verwaltungsgerichts geschützt. Man könne sich zwar fragen, so das Bundesgericht in seinem Entscheid, ob es der verfassungsmässige Schutz der freien Willensbildung nicht geboten hätte, die im öffentlichen Leben als Frau auftretende und bei ihren potenziellen Wählern als Frau bekannte Kandidatin unter ihrem weiblichen Vornamen kandidieren zu lassen. Es sei nicht ersichtlich, was eine Kandidatur nur unter ihrem gesetzlich registrierten männlichen Vornamen zwingend geboten hätte.

Keine Diskriminierung

Aus prozesstechnischen, formellen Gründen konnten die Lausanner Richter den Entscheid der ersten zwei Instanzen aber nicht aufheben. Sie durften insbesondere nicht überprüfen, ob die Solothurner Behörden die Transsexuelle als Sandra Infanger hätten kandidieren lassen müssen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Vertreter des Wahlvorschlags der Juso Bucheggberg-Wasseramt (die Listenunterzeichner/ -innen) den Entscheid des Vorstehers des Oberamtes, Infanger nicht als Frau zur Wahl zuzulassen, gar nicht angefochten hatten. Damit hatten sie die Streichung von der Wahlliste akzeptiert. Von einer Verletzung der politischen Rechte oder gar einer Diskriminierung, wie dies Sandra Infanger behauptet hatte, kann deshalb nach Meinung des Bundesgerichts nicht die Rede sein. (upi/szr/otr)

Hier ist erst ein Kommentar zu “Bundesgericht Mann durfte bei den Kantonsratswahlen nicht als”

  1. TEN - NewsGravatar


    Mittwoch, 12.April 2006 11:48
    1

    [...] am gleichen Tag in mehreren Deutschweizer Zeitungen: Bundesgericht – Mann durfte bei den Kantonsratswahlen nicht als Frau [...]

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