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Infanger geht vors Bundesgericht


Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat nicht akzeptiert, dass eine Person, die sich als Frau fühlt, auch als solche zu den Kantonsratswahlen antritt. Die verhinderte Kandidatin nimmt das nicht hin und gelangt ans Bundesgericht. Sandra Infanger, wie sich die Kandidatin heute nennt, hoffe, dass das oberste Gericht, dieses gegenüber transsexuellen Menschen diskriminierende Urteil aufheben werde, sagte die Kandidatin am Freitag auf Anfrage. Sie wollte für die SP/Juso Bucheggberg-Wasseramt antreten. Sie könne sich vorstellen, dass das Urteil für den Kanton Konsequenzen – bis zu einer Wahlwiederholung – haben werde. Sie kämpfe für alle Transsexuellen, die unter dem angenommenen Namen öffentlich aktiv sein möchten.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die «körperliche Angleichung» an das von der Kandidierenden empfundene Geschlecht sei noch nicht vollzogen. Deshalb gehe das Prinzip der Registerwahrheit privaten Interessen vor.

Im Stimmregister ist die Person als Mann unter dem Namen Adrian Infanger eingetragen. Geändert kann dies erst werden, wenn die Geschlechtsumwandlung

abgeschlossen ist.

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