Neues Bundesgesetz über die Transplantation schafft mehr Transparenz
Ab dem 1. Juli 2007 wird die Schweiz erstmals über eine umfassende Bundesregelung und einen einheitlichen Gesetzesrahmen auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin verfügen. Das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 soll zusammen mit vier Ausführungsverordnungen dazu beitragen, dass in der Schweiz Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationen zur Verfügung stehen. Die Schweizer Bevölkerung wird durch einen Versand an alle Haushalte, eine Website, Fernsehspots und Plakate über die neue Gesetzgebung informiert.
In den vergangenen vier Jahrzehnten hat sich die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen im In- und Ausland zu einer erfolgreichen Behandlungsmethode entwickelt. Zahlreiche Patientinnen und Patienten verdanken ihr eine deutlich bessere Lebensqualität, ja sogar ein “zweites Leben”. Zwischen 1986 und 2006 erhielten 7526 Menschen in der Schweiz ein neues Organ (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Langerhanssche Inseln, Niere, Dünndarm). Über die Hälfte der Eingriffe waren Nierentransplantationen. Gewebetransplantationen werden weitaus häufiger als Organtransplantationen vorgenommen.
Die neue Gesetzgebung ist primär dem Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit gewidmet und soll jegliche Form des Missbrauchs verhindern. Die Spende von menschlichen Organen, Geweben oder Zellen ist unentgeltlich, und der Handel mit Organen ist verboten. Zudem legt das Gesetz die Bedingungen für eine Organspende, das Todeskriterium und die Zuteilungsverfahren fest, die dem Prinzip der absoluten Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung folgen müssen.
Bis anhin gab es in der Schweiz keine einheitliche Regelung für die Spende, Entnahme und Transplantation von Organen. Mit der neuen Gesetzgebung wird eine Nationale Zuteilungsstelle geschaffen, die für die Organzuteilung und das Führen der Warteliste zuständig ist. Der Bund beschloss, die 1985 gegründete Stiftung Swisstransplant mit diesem Auftrag zu betrauen.
Das neue Gesetz überträgt den Kantonen eine wichtige Aufgabe: Sie sind verantwortlich für die Definition der Prozesse in Spitälern mit Intensivpflegestation und in Transplantationszentren, und müssen deren Ablauf sicherstellen. Dabei geht es namentlich um die Erkennung und Betreuung möglicher Spenderinnen und Spender von Organen, Geweben oder Zellen sowie um die Feststellung des Todes. Dafür setzen sie lokale Koordinationspersonen an den Spitälern ein. Auch die Information und Ausbildung des medizinischen Personals gehört zu den Aufgaben der Kantone.
Die Regelung und die Praxis der Transplantationsmedizin sollen transparent sein. Zu diesem Zweck informieren das BAG und die Kantone regelmässig über Fragen im Zusammenhang mit dieser medizinischen Fachrichtung.
Im Sinne von Artikel 61 des neuen Gesetzes wird das BAG die Schweizer Bevölkerung umfassend und transparent informieren. Dazu wird es ab dem 21. Juni 2007 ein Internetportal (www.transplantinfo.ch) betreiben, in dem die Öffentlichkeit ausführliche Informationen über die Belange der Transplantation finden kann. Ausserdem sieht die Kampagne auch eine Informationsbroschüre mit Spendekarte vor, die an alle Schweizer Haushalte verteilt werden soll, sowie den Einsatz von Fernsehspots und Plakaten.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst








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