In den letzen Tagen oder in den kommenden Tagen erhalten sie von ihrem Stromlieferanten neue AGB. Diese müssen Sie nicht akzeptieren, und der Stromlieferant muss weiterhin Strom zu den alten Konditionen liefern, da zum Vertragszeitpunkt für sie noch die alten AGB relevant waren. (nicht, dass sie sich einen Anbieter hätten auswählen können) Damit können sie zb. verhindern, dass die Gebühren der SwissGird verrechnet werden dürfen. Zudem sollten Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsstelle machen.
Leider informierten auch die Solothurner Strombetriebe so wie andere, Privatpersonen so gut wie gar nicht, wie viel sie aufschlagen, und wenn doch, stands gaaaanz klein irgendwo auf einer Rechnung. Anders hingegen bei den AGB. Diese mussten zugesendet werden, und gegen diese kann man binnen 30 Tagen nach Erhalt auch Einsprache erheben. Guter Grund wäre zb. die absolute Einseitigkeit der AGB, die dem Kunden keinerlei Rechte einräumen, nur Pflichten.
Wenn sehr viele Leute diese AGB nicht akzeptieren, würden die Werke kaum den Strom abstellen können, und müssten wohl etwas an ihrer Politik ändern.
Wir fangen nun an, uns Verstärkung zu suchen, denn wir machen ein Referendum gegen die Marktöffnung. Die damals gegebenen Versprechen werden schon jetzt nicht eingehalten, weswegen es keinen anderen Weg gibt. Das die SP dahingehend Volksverrat beging, ist ja kein neuer Tatbestand, sondern nur ein weiterer Beweis, wie Assozial und Abgehoben diese Partei ist.
Wenn Sie uns Tatkräftig beim Referendum helfen wollen, können Sie dies. Wir brauchen noch viel Hilfe dahingehend!

