Als Frau darf sie nicht

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© Basler Zeitung; 06.01.2005; Seite 6

schweiz

Die Transsexuelle

Sandra Lia Infanger wehrt sich dagegen, dass ihr Name von der Wahlliste gestrichen wurde

RUEDI STUDER, Solothurn

Sie lebt seit bald drei Jahren als Frau. Für die Behörden gilt sie aber noch immer als Mann. Deshalb darf Sandra Lia Infanger nicht unter ihrem heutigen Namen für den Solothurner Kantonsrat kandidieren. Die Transsexuelle zieht den Fall nun vor Bundesgericht.
«Infanger Sandra, 1980, Hausfrau, Zuchwil», lautete der Eintrag auf der Juso-Liste der Amtei Bucheggberg-Wasseramt für die Solothurner Kantonsratswahlen. Für die Jungsozialisten wollte sich die transsexuelle junge Frau zur Wahl stellen. Daraus wird nun wohl aber nichts, denn am 23. Dezember verfügte das zuständige Oberamt die Streichung des Namens von der Liste. Der Grund: Sandra Lia Infanger ist im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil noch unter ihrem alten, männlichen Namen Adrian Thomas Infanger eingetragen. Der Name auf der Wahlliste müsse aber mit demjenigen im Register übereinstimmen.
«Unfassbar». Sandra Infanger wehrte sich gegen die Verfügung vor dem solothurnischen Verwaltungsgericht. Dieses stützt nun aber die Verwaltung. Als «absolut verwerflich» kommentiert Sandra Infanger das Urteil von Anfang Januar. Ihre Wut und Enttäuschung sind geradezu fassbar. «Seit dem 13. April 2002 lebe ich als Frau», nennt sie ihr offizielles Coming-out. Zwar wussten Familie und Freunde bereits vorher von ihrer Transsexualität, «seit meinem 22. Geburtstag höre ich aber nur noch auf den Namen Sandra und trage Frauenkleidung». Der Bruch mit ihrer Vergangenheit war damals wie eine Befreiung für sie. Noch nicht operiert. Unverständlich ist für Sandra Infanger das Urteil auch deshalb, weil bei den Nationalsratswahlen 2003 einer transsexuellen Juso-Kandidatin im Kanton Zürich die Kandidatur bewilligt wurde. Mit einem kleinen Unterschied allerdings: Die Kandidatin wurde noch vor dem offiziellen Wahltermin einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen. «Die definitive unwiderrufliche Umwandlung ist zeitlich noch nicht absehbar», schreibt hingegen das Verwaltungsgericht im Fall Infanger.Die Solothurnerin findet diese Argumentation kleinkariert. Voraussichtlich im Sommer werde sie operiert, erklärt sie. Der genaue Zeitpunkt ist für sie aber unwichtig: «Ich bin jetzt schon eine Frau.» Enttäuscht ist Sandra Infanger auch von ihrer Partei. Die Juso hatte sie zwar für die Kantonsratswahlen nominiert. Nach der Oberamt-Verfügung gab sich diese aber kleinlaut: Man werde gegen den Entscheid keine weiteren juristischen Schritte einleiten, liess die Jungpartei in einer Medienmitteilung verlauten. Kein Wort der Unterstützung oder Solidarität für Sandra Infanger war von den sonst kämpferischen Jungsozialisten zu vernehmen. Dieses Vorgehen sei bereits im Vorfeld so beschlossen worden, wehrt sich Juso-Sprecher Matthias Reinhard auf Anfrage. Bereits die Nomination sei «mutig» gewesen. «Sandra Infanger ist in unserer Partei weiterhin willkommen.»
Kleinlaute Partei. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass sich Sandra Infanger von ihrer Partei im Stich gelassen fühlt. Bereits im Sommer 2004 kam es in der SP Selzach zum Eklat. Damals ging es um eine Kandidatur für die Gemeinderatswahlen. Man wolle keine Kandidaten, die auf dem Wahlzettel einen anderen Namen angäben als auf dem Zivilstandsamt, begründete die Ortsparteipräsidentin den Entscheid gegen Infanger. Diese wiederum warf den SP-Verantwortlichen Engstirnigkeit vor und trat aus der Ortspartei aus. Die gleichen Konsequenzen wird sie nun bei der Solothurner Juso ziehen, in deren Vorstand sie bisher mitgearbeitet hat. Ihr Austritt erfolgt per 1. März 2005.

Hoffen auf Bundesgericht.
Sandra Infanger hofft nun auf das Bundesgericht. Sollte auch diese gegen die Solothurnerin entscheiden, will sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Politisch will sie weiterhin aktiv bleiben. «Interessierte Parteien können mich anfragen», schmunzelt sie. Ansonsten werde sie parteilos weitermachen. Bezüglich der Kantonsratswahlen vom 27.Februar gibt sie jedenfalls noch nicht klein bei: «Jeder kann meinen Namen auf eine Liste schreiben. Auch Protestwähler.»

Infanger geht vors Bundesgericht

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Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat nicht akzeptiert, dass eine Person, die sich als Frau fühlt, auch als solche zu den Kantonsratswahlen antritt. Die verhinderte Kandidatin nimmt das nicht hin und gelangt ans Bundesgericht. Sandra Infanger, wie sich die Kandidatin heute nennt, hoffe, dass das oberste Gericht, dieses gegenüber transsexuellen Menschen diskriminierende Urteil aufheben werde, sagte die Kandidatin am Freitag auf Anfrage. Sie wollte für die SP/Juso Bucheggberg-Wasseramt antreten. Sie könne sich vorstellen, dass das Urteil für den Kanton Konsequenzen – bis zu einer Wahlwiederholung – haben werde. Sie kämpfe für alle Transsexuellen, die unter dem angenommenen Namen öffentlich aktiv sein möchten.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die «körperliche Angleichung» an das von der Kandidierenden empfundene Geschlecht sei noch nicht vollzogen. Deshalb gehe das Prinzip der Registerwahrheit privaten Interessen vor.

Im Stimmregister ist die Person als Mann unter dem Namen Adrian Infanger eingetragen. Geändert kann dies erst werden, wenn die Geschlechtsumwandlung

abgeschlossen ist.

Sinnloser Tag-Beitrag

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Sehr uninteressanter Beitrag.. ist gar nicht Spannend. Musst du gar nicht Lesen! Also.. Warum denn also doch?

Als Frau darf er nicht

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29.12.2004

Niederamt Tabloid

Kantonsratswahlen Transsexuelle Sandra
Infanger reicht dagegen Beschwerde ein.

Sandra Lia Infanger darf nicht als Frau auf der Juso-Liste für die Kantonsratswahlen vom Februar 2005 kandidieren. Die Transsexuelle aus Zuchwil hat gegen diese Verfügung des Oberamtes Bucheggberg-Wasseramt Beschwerde eingereicht.Sandra Lia Infanger wurde am 13. April 1980 geboren – als Adrian Thomas Infanger. Den Frauennamen hat sie vor zweieinhalb Jahren angenommen, genau am 13. April 2002. Im Frühsommer 2005 – der genaue Termin steht noch nicht fest – wird sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Bis dahin gilt sie aber noch als Mann, wie das Oberamt Bucheggberg-Wasseramt am 23. Dezember in einer Verfügung festgehalten hat: Sandra Lia Infanger darf nicht mit ihrem Frauennamen auf der Juso-Liste für die Kantonsratswahlen vom 27. Februar kandidieren. Die Begründung: Die Transsexuelle ist im Einwohnerregister ihrer Wohngemeinde Zuchwil immer noch mit ihrem alten, männlichen Namen eingetragen – und der Name auf der Wahlliste muss mit demjenigen im Register übereinstimmen. Ein Entscheid, den Sandra Lia Infanger nicht akzeptiert: Sie hat gestern beim Verwaltungsgericht gegen den Oberamt-Entscheid Beschwerde eingereicht.

präzedenzfall im kanton zürich

Die 24-Jährige stützt sich dabei hauptsächlich auf ein Präzedenz-Urteil aus dem Kanton Zürich: «Dort hat der Regierungsrat im Fall einer Nationalratskandidatin beschlossen, dass sie mit ihrem Frauennamen antreten kann», sagte Sandra Lia Infanger auf Anfrage. Die Transsexuelle wollte sich kurz danach einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. «Die Zürcher Regierung hat deshalb entschieden, dass es eine unverhältnismässige Einschränkung des passiven Wahlrechts wäre, wenn die Kandidatin unter dem alten, längst nicht mehr verwendeten Namen antreten müsste», so Infanger weiter. Und: «Bei meiner Kandidatur ist der Sachverhalt der gleiche.» Sie ist deshalb fest davon überzeugt, dass das Solothurner Verwaltungsgericht das Urteil des Oberamtes umstossen wird.

«Unfreiwilliges Outing»

«Im Kanton Solothurn kennt mich kaum jemand unter meinem alten Namen. Es wäre also eher eine Art Betrug an den Wählerinnen und Wählern, wenn ich als Mann antreten würde», versucht Sandra Lia Infanger die Argumentation des Oberamtes umzukehren. Für sie verstösst das Vorgehen der Behörden aber auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention: «Die Behörde zwingt mich zu einem unfreiwilligen Outing, dadurch wird der Persönlichkeitsschutz verletzt.» Die Öffentlichkeit würde erst durch die erzwungene Namensänderung erfahren, dass sie vorher ein Mann gewesen sei. «Das ist etwas anderes, als wenn ich mich persönlich oute», so Infanger.politisch bisher überall glücklos

Den gleichen Vorwurf macht sie auch den Jusos des Kantons Solothurn. «Sandra Infanger wurde als Mann geboren und lebt zurzeit als Transsexuelle», haben die Jungsozialisten in einer Medienmitteilung vom Sonntag ohne Rücksprache mit der Betroffenen geschrieben. «Dadurch hat die Partei mein schützenswertes Privatleben missachtet. Das kann ich nicht tolerieren», sagt Sandra Lia Infanger. Welche Konsequenzen sie daraus ziehen will, konnte sie aber gestern noch nicht sagen. Das neue Geschlecht hat Sandra Lia Infanger in ihrer noch kurzen politischen Karriere wenig Glück gebracht. In ihrer früheren Wohngemeinde Selzach ist sie im letzten Sommer aus Protest aus dem Vorstand der Orts-SP ausgetreten. Auch dort durfte sie als Transsexuelle nicht mit ihrem Frauennamen für den Gemeinderat kandidieren.

Transsexuelle darf als Frau nicht in die Politik

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Obwohl in ihrem Pass noch der Vorname Adrian steht, fühlt sich Sandra Infanger ganz als Frau: «Seit meiner Hormontherapie habe ich sogar echte Brüste.» Doch auf der Juso-Liste für die Solothurner Kantonsratswahlen darf sie nicht mit ihrem Frauennamen kandidieren.«Weil Infanger als Mann im Stimmregister eingetragen ist, mussten wir eine Verfügung erlassen», erklärt Manfred Kaufmann vom Oberamt Bucheggberg. Unter Tränen hat die 24-jährige Studentin und Hausfrau von diesem Entscheid erfahren; ausgerechnet an Heiligabend.

«Ich kann nicht als jemand kandidieren, der ich nicht bin», sagt Infanger, «die Behörden zwingen mich deshalb zu einem Outing.» Jetzt hat sie beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Falls nötig will sie bis über den Wahltermin hinaus vor Bundesgericht kämpfen. So oder so gilt Infanger bald offiziell als Frau: Im Sommer will sie sich einer Geschlechtsoperation unterziehen.

11.12.2004

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Der grösste Fahrplanwechsel steht vor der Tür. Die letze Möglichkeit, nach altem zu fahren, bestet heute.