Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen mutmasslichen pädophilen Sexualtäter freigesprochen. Die Polizei hatte dem Mann widerrechtlich eine Falle gestellt.
Die Polizei hatte den heute 28-jährigen Hotelsekretär aus Chiasso im August 2005 am Zürcher Hauptbahnhof verhaftet, wo er sich mit einer 13-Jährigen treffen wollte. Das Mädchen namens Manuela hatte er zwei Tage zuvor in einem Chatroom für Kinder kennen gelernt und schnell auf sexuelle Themen angesprochen. Das vermeintliche Mädchen, hinter dessen Identität sich eine Angehörige der Zürcher Stadtpolizei verbarg, willigte in ein Treffen ein.
Nach der Festnahme des Angeklagten führte die Polizei eine Hausdurchsuchung an dessen Wohnort durch, wobei die Fahnder auf seinem Computer diverse Bilder von nackten Mädchen sicher stellten – viele eindeutig unter dem Alter von 16 Jahren. Im Februar 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Pornografie sowie untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern. Gemäss Staatsanwalt Daniel Kloiber hatte der Angeschuldigte vor, mit dem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen zu begehen. Der Strafantrag lautete auf 14 Monate Gefängnis bedingt.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten jedoch frei mit der Begründung, dass die verdeckten Ermittler eine richterliche Genehmigung hätten einholen müssen. Da sie dies unterliessen, fielen sämtliche Beweise unter ein Verwertungsverbot. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hatte am Freitag das Obergericht den Fall zu beurteilen. Kloiber hielt fest, dass es sich gar nicht um eine verdeckte Ermittlung handle. Die Polizei habe bloss auf einem virtuellen Marktplatz im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr eine Kontrolle durchgeführt, in einem Chatroom, wo ohnehin alle Teilnehmer mit einem Pseudonym auftreten würden. Für den Verteidiger war dagegen die verdeckte Ermittlung darin gegeben, dass Manuela eine Fiktion der Polizei gewesen war. Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten», sagte er und verwies auf das Bundesgesetz mit der Genehmigungspflicht bei verdeckten Ermittlungen.
Das Obergericht kam nun zum Schluss, dass die Fahnder zwar rechtmässig die Spur aufgenommen hätten, die Ermittlungen danach aber zu weit gingen. In der letzten Phase, als das Treffen abgemacht wurde, hätte eine Genehmigungspflicht bestanden. Wegen des Freispruchs erhielt der Tessiner Schmerzensgeld und Schadenersatz von je 1.000 Franken.
Quelle: AP
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen mutmasslichen pädophilen Sexualtäter freigesprochen. Die Polizei hatte dem Mann widerrechtlich eine Falle gestellt.
Die Polizei hatte den heute 28-jährigen Hotelsekretär aus Chiasso im August 2005 am Zürcher Hauptbahnhof verhaftet, wo er sich mit einer 13-Jährigen treffen wollte. Das Mädchen namens Manuela hatte er zwei Tage zuvor in einem Chatroom für Kinder kennen gelernt und schnell auf sexuelle Themen angesprochen. Das vermeintliche Mädchen, hinter dessen Identität sich eine Angehörige der Zürcher Stadtpolizei verbarg, willigte in ein Treffen ein.
Nach der Festnahme des Angeklagten führte die Polizei eine Hausdurchsuchung an dessen Wohnort durch, wobei die Fahnder auf seinem Computer diverse Bilder von nackten Mädchen sicher stellten – viele eindeutig unter dem Alter von 16 Jahren. Im Februar 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Pornografie sowie untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern. Gemäss Staatsanwalt Daniel Kloiber hatte der Angeschuldigte vor, mit dem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen zu begehen. Der Strafantrag lautete auf 14 Monate Gefängnis bedingt.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten jedoch frei mit der Begründung, dass die verdeckten Ermittler eine richterliche Genehmigung hätten einholen müssen. Da sie dies unterliessen, fielen sämtliche Beweise unter ein Verwertungsverbot. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hatte am Freitag das Obergericht den Fall zu beurteilen. Kloiber hielt fest, dass es sich gar nicht um eine verdeckte Ermittlung handle. Die Polizei habe bloss auf einem virtuellen Marktplatz im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr eine Kontrolle durchgeführt, in einem Chatroom, wo ohnehin alle Teilnehmer mit einem Pseudonym auftreten würden. Für den Verteidiger war dagegen die verdeckte Ermittlung darin gegeben, dass Manuela eine Fiktion der Polizei gewesen war. Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten», sagte er und verwies auf das Bundesgesetz mit der Genehmigungspflicht bei verdeckten Ermittlungen.
Das Obergericht kam nun zum Schluss, dass die Fahnder zwar rechtmässig die Spur aufgenommen hätten, die Ermittlungen danach aber zu weit gingen. In der letzten Phase, als das Treffen abgemacht wurde, hätte eine Genehmigungspflicht bestanden. Wegen des Freispruchs erhielt der Tessiner Schmerzensgeld und Schadenersatz von je 1.000 Franken.
Quelle: AP
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“Wegen des Freispruchs erhielt der Tessiner Schmerzensgeld und Schadenersatz von je 1.000 Franken.”
Täterschutz vor Opferschutz – nicht nur in Deutschland. Arme Welt.
naja, offenbar.