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Weiterer Beweis, dass Deutschland ein Entwicklungsland istGravatar


Veröffentlicht in Archiv,IMO&Test von Sandra-Lia am Mittwoch 17 Juni 2009 at 23:29


Das Deutschland kein Rechtstaat ist, dafür habe ich schon genügende Indizien gefunden, dachte ich. Das Deutschland keine Demokratie ist, wurde ja vom Obersten Deutschen Gericht sogar festgestellt. Das Wahlprozedere muss geändert werden. Nun, ich kann heute wiedermal ein schier umglaublichen Fall aufzeigen, der beweist, das Deutschland nicht nur kein Rechtsstaat ist, sondern ein Entwicklungsland ist.

Originaltext:


Beweismittel geklaut:
Polizei zahlt keinen Schadensersatz

Der Fall liest sich wie eine schlechte Komödie: Die Polizei beschlagnahmt teure Uhren eines Händlers, weil sie denkt es sei Hehlerware. Ausgerechnet per Post schicken die Beamten die Schmuckstücke dann zum Hersteller, um sie prüfen zu lassen. Nun sind nicht nur die Uhren weg.

Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. Noch in derselben Nacht leitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen Hackbarth ein – zumindest das wird aber schnell wieder eingestellt.

27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen.

Es gibt keinen Nachweis mehr
Doch dort kamen die Pakete, die an die “Rolex Deutschland GmbH” adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen. Von den Dieben fehlt jede Spur. Der Schaden für den Uhrenhändler beläuft sich auf 90.000 Euro.

Und damit noch nicht genug: Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat, gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht notiert. Es existiert also keinerlei Nachweis darüber, welche Uhren sich in den Paketen befanden.

Keine Chance auf Schadensersatz
Genau das wurde Robert Hackbarth schließlich zum Verhängnis: Über drei Instanzen verklagte er die Polizei auf Schadenersatz, zog sogar vor den Bundesgerichtshof. Da ihm aber die Dokumente fehlten, die den Wert der Uhren und ihre Echtheit bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz.

Insgesamt hat der Uhrenhändler nun durch verschwundene Uhren, Anwalts- und Gerichtskosten rund 135.000 Euro verloren. Und mit ihnen den Glauben an die deutsche Justiz.